Beitragsordnung

§ 1

Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder bei Entrichtung von Beiträgen. Die Höhe der Beiträge wird in der Mitgliederversammlung gemäß § 13 der Vereinssatzung beschlossen. Die Beitragsordnung ist Bestandteil der Beitrittserklärung und wird gemäß § 19 der Vereinssatzung vom Vorstand erlassen. Der Vorstand beschließt über die Zahlungsweise und Fälligkeit der an den Verein zu zahlenden Beiträge.

 

§ 2

Der jährliche Beitrag an den Verein beträgt ab dem 01.01.2020:

 

Jahresbeitrag

Beitragsgruppe (BG)

Erwachsene

96,00 Euro

01

Ehepartner

24,00 Euro

02

Kinder, Jugendliche und Schüler bis 18 Jahren

48,00 Euro

03

Kinder von Mitgliedern bis zum 10. Lebensjahr beitragsfrei

00,00 Euro

06

Kinder, Jugendliche und Schüler von Mitgliedern von 11 bis 18 Jahren

24,00 Euro

04

Jedes 3. und weitere Kind eines Hauptmitgliedes bis zum 18. Lebensjahr

00,00 Euro

05

Schüler, Auszubildende und Studenten über 18 Jahren

48,00 Euro

07

Rentner und Vorruheständler

48,00 Euro

08

Ehrenmitglieder

00,00 Euro

60

 

Es erfolgt eine jährliche Überprüfung der Beitragshöhe nach Lebenshaltungsindex.

 

§ 3

Der Kinder-, Jugendlichen- und Schülerbeitrag von Mitgliedern des Vereins ist ausdrücklich zu beantragen, da dem Verein die Zugehörigkeit in der Regel nicht bekannt ist.

 

§ 4

Schüler, Auszubildende und Studenten nach Vollendung des 18. Lebensjahres gelten als Erwachsene mit ermäßigtem Beitrag, maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern dem Verein bis zum 15.12. des Vorjahres unaufgefordert ein Nachweis hierüber erbracht wird.

 

§ 5

Mitglieder, die aus finanziellen Gründen zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages nicht in der Lage sind, können auf Antrag ganz oder teilweise von der Beitragszahlung befreit werden. Über den Erlass der Beitragspflicht beschließt der Vorstand.

 

§ 6

Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) inbegriffen.

 

§ 7

Die Mitgliedsbeiträge und Bearbeitungsgebühren werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen.

Wir ziehen die Mitgliedsbeiträge unter Angabe unserer Gläubiger-ID DE80ZZZ00000257713 und der persönlichen

Mandatsreferenz (Vor- und Zuname des Mitglieds) jährlich zum 05.April ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar folgenden Bankarbeitstag.

 

§ 8

Für Mitglieder, die am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nicht teilnehmen, hat die Zahlung des Gesamtbeitrages

nach Erhalt der Zahlungsaufforderung durch Rechnung innerhalb von 2 Wochen zu erfolgen. Das Beitragskonto

des Vereins lautet: Volksbank Stuttgart eG, IBAN: DE40 6009 0100 0168 4970 00, BIC: VOBADESS.

 

§ 9

Bei Vereinseintritt während des laufenden Kalenderjahres wird der Beitrag für den Verein für die verbleibenden Kalendermonate anteilig berechnet.

 

§ 10

Die Änderung der Bankverbindung, Wohnungswechsel usw. sind umgehend der Geschäftsstelle mitzuteilen. Bei Unterlassung trägt das Mitglied die dem Verein durch die Unterlassung entstandenen Kosten.

 

§ 11

Die Beitragsordnung tritt durch Beschluss des Vorstandes vom 18.12.2024 in Kraft.