- 1. RV Stuttgardia Stuttgart 1886 e.V. /
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Datenschutzerklärung
Präambel
Der 1. Radfahrer Verein Stuttgardia Stuttgart 1886 e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Dabei ist der Datenschutz für den 1. Radfahrer Verein Stuttgardia Stuttgart 1886 e.V. ein außerordentliches Anliegen.
Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.
§ 1 Allgemeines
Der 1. Radfahrer Verein Stuttgardia Stuttgart 1886 e.V. verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern und Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sportbetrieb sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, unsere Datenschutzmaßnahmen noch weiter zu optimieren und dann auch den Inhalt der Datenschutzordnung anzupassen.
§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Hierzu wird ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten geführt.
2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag. Diese Daten werden im vereinseigenen EDV-System gespeichert. Die personenbe- zogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zum Württembergischen Landessportbund (WLSB), Bund Deutscher Radfahrer (BDR) und Württembergischen Radsportverband (WRSV) werden für den Sportbetrieb notwendige personenbezogene Daten an diese weiter- geleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme an deren Wettkampf- betrieben beantragen (z.B. Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.
§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, den Vereinsnachriten und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.
2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen, z.B. Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Ergebnisse, Alter oder Jahrgang.
3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.
4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail- Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.
5. Mannschaften, Gruppen, etc. bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung durch den Vorstand. Für den Betrieb eines Internetauftritts müssen Verantwortliche benannt werden. Die Datenschutzordnung des Vereins ist verpflichtend einzuhalten. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des Vorstands kann dieser die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entschei- dung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.
§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB., soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt. Der Vorstand stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert.
2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten schließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.
§ 6 Kommunikation per E-Mail
Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.
§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Vorstandsmitglieder, Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, Datennutzung oder Datenweitergabe ist untersagt.
§ 8 Datenschutzbeauftragter
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten entfällt, da im Verein weniger als 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
§ 9 Rechte der Mitglieder
Jedes Vereinsmitglied hat insbesondere die folgenden Rechte: - das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten - das Recht auf Berichtigung der gespeicherten Daten bei fehlerhafter Verarbeitung - das Recht auf Löschung der Daten, wenn die Speicherung unzulässig war - das Widerspruchsrecht - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln geahndet werden.
§ 11 Links zu anderen Webseiten
Unser Online-Angebot enthält Links zu anderen Websites. Wir haben keinen Einfluss darauf, dass deren Betreiber die Datenschutzbestimmungen einhalten. Für fremde Inhalte, die über Links zur Nutzung bereitgestellt werden, übernehmen wir keine Verantwortung und machen uns deren Inhalt nicht zu Eigen.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins am 25.05.2018 in Kraft